Aktuelles
Seit Mitte Januar 2021 läuft der Testbetrieb "unechte Einbahnstraße" in der Lappersdorfer Ortsdurchfahrt. Für viele sind die Regelungen dort unbekannt und schwer verständlich. Hier nochmals eine kurze Erklärung:
Das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ darf nicht passiert werden.
Ausnahmen sind unter dem Schild genannt:
Fahrrad und Linienverkehr darf wie gewohnt passieren.
Das Verkehrszeichen „Einbahnstraße“ ist nicht vorhanden
Daraus folgt:
Im betroffenen Bereich darf der Fahrzeugführer
- wenden
- in beide Fahrtrichtungen fahren
- nur am rechten Fahrbahnrand parken
Ziele
- weniger Durchgangsverkehr
- weniger Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt
- weniger Verkehrsbehinderungen
- mehr Aufenthaltsqualität
- mehr Sicherheit für Fußgänger, Fahrradfahrer, Verkehrsteilnehmer
Mögliche Verwarnungen:
Parken auf der linken Fahrbahnseite: 15 €
Verbot der Einfahrt missachtet: 50€